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FERIENWOHNUNGEN

Hausordnung

Gute Vereinbarungen machen gute Freunde

Wir sind gerne bereit, im Interesse aller, die in 'De Drie Koningen' wohnen oder wohnen werden, sowie im Interesse der Nachbarn einige Hausregeln oder Vereinbarungen mit unseren Besuchern zu treffen. Durch die Einhaltung dieser Vereinbarungen bleibt dies ein einzigartiger Ort, an dem sich jeder aufhalten kann.

Der Mieter und seine Mitmieter sind verpflichtet, die gemietete Wohnung mit der erforderlichen Sorgfalt zu bewohnen und dabei auf die Ruhe der Umgebung Rücksicht zu nehmen. Im Falle eines Verstoßes verweisen wir auf diese Hausordnung, die untrennbar mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbunden ist.

1.

Respektieren Sie die Hausordnung

Der Mieter und alle ihn begleitenden Gäste müssen diese Hausordnung während ihres gesamten Aufenthalts befolgen. Mit dem Abschluss der Buchung bestätigen sie, dass sie diese Regeln gelesen und akzeptiert haben. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann zu Schadensersatzansprüchen oder zur Verweigerung des weiteren Zugangs zur Wohnung führen.

2.

Verursachen Sie keinen Lärm und keine Belästigung

Der Mieter muss aktiv dafür sorgen, dass weder er noch seine Gäste den Nachbarn Lärm oder Belästigungen verursachen. Bei Verstößen gegen diese Regel behalten wir uns das Recht vor, allen Gästen den weiteren Zutritt zur Wohnung zu verweigern - ohne Vorwarnung und ohne Rückerstattung des Mietpreises.

3.

Keine Parteien

Die Wohnung darf nicht für Junggesellenabschiede, Trinkgelage oder andere störende Zusammenkünfte genutzt werden. Diese Arten von Aktivitäten sind strengstens verboten. Bei einem Verstoß gegen diese Regel wird der Mietvertrag sofort gekündigt und allen Gästen wird der weitere Zugang zur Wohnung verweigert - ohne Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Miete.

* Wenn andere Mieter durch die Nichteinhaltung der Hausordnung 2 und/oder 3 belästigt werden, wird dem Mieter ein zusätzlicher Betrag von 125,00 € als Entschädigung für die Belästigung in Rechnung gestellt.

4.

Nur eine Raucherzone im Garten

Das Rauchen - einschließlich Tabak und E-Zigaretten - sowie der Besitz und Konsum von Drogen oder Betäubungsmitteln sind in „De Drie Koningen“ strengstens verboten. Dieses Verbot gilt auch innerhalb der Wohnung, auch bei geöffneten Fenstern, auf den Fensterbänken und auf den oberirdischen Terrassen. Diese Regeln tragen dazu bei, Brandgefahren zu verhindern, Lärmbelästigungen zu reduzieren und unnötige Auslösungen von Rauchmeldern zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbots können wir eine vorzeitige Abreise ohne finanzielle Entschädigung verlangen.

5.

Aufenthalt nur mit der maximal erlaubten Anzahl von Gästen

Die Wohnungen dürfen nur vom Mieter, seinen Mitbewohnern und Besuchern bis zur zulässigen Höchstbelegung belegt werden. Erlaubt der Mieter weiteren Personen die Übernachtung oder den Verbleib in der Wohnung, berechnen wir einen Zuschlag von 125,00 € pro Nacht. Außerdem kann dies zu einer vorzeitigen Zwangsabreise ohne finanzielle Entschädigung führen. Bitte beachten Sie, dass die Verwendung von persönlichem Bettzeug, Schlafsäcken oder aufblasbaren Matratzen nicht gestattet ist.

6.

Keine Tiere erlaubt

Aus hygienischen Gründen sind Tiere in den Wohnungen nicht erlaubt. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zu einer vorzeitigen Zwangsabreise ohne finanzielle Entschädigung und einer zusätzlichen Reinigungsgebühr von 125,00 €.

7.

Testen Sie keine Feuerlöscher oder andere Sicherheitsvorrichtungen

Alle Sicherheitsvorrichtungen wie Feuerlöscher, Feuertrommeln und Alarmknöpfe sind in den Wohnungen gemäß den Brandschutzvorschriften installiert. Die Gäste dürfen diese Vorrichtungen nicht missbrauchen. Jede missbräuchliche Verwendung führt zu einer zusätzlichen Gebühr von 500,00 € und zum Ersatz des entstandenen Schadens.

8.

Ordnung halten

Als Gast sind Sie dafür verantwortlich, die Wohnung, einschließlich aller Küchenutensilien, Einrichtungsgegenstände, Möbel, Ausrüstungen und Geräte, pfleglich zu behandeln. Bitte hinterlassen Sie am Ende Ihres Aufenthalts alles sauber und aufgeräumt. Die Mieter dürfen die Möbel und Teppiche nicht verschieben.

9.

Schließen Sie die Fenster und Türen, wenn Sie die Wohnung verlassen

Bei Anwesenheit und wenn es die Temperatur erlaubt, muss der Mieter alle Fenster im Wohnzimmer und in der Küche bis 10:00 Uhr schließen. Auch bei Abwesenheit ist der Mieter dafür verantwortlich, alle Fenster und Türen der Wohnung zu schließen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Regen oder Wind aufgrund von Fahrlässigkeit entstehen. Bei Diebstahl oder Beschädigung vor der Wohnungsbesichtigung haftet die Person, die die Wohnung zuletzt verlassen hat.

10.

Schwimmen ist nur tagsüber erlaubt

Das Schwimmbad darf nur zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr benutzt werden. Das Tauchen im Schwimmbad ist nicht erlaubt. Geeignete Badekleidung ist erforderlich. Jeder Verstoß gegen diese Regeln wird mit einer Strafe von 125 € belegt. Dies kann auch zu einer vorzeitigen Zwangsausreise ohne finanzielle Entschädigung führen.

11.

Drohnen, Nachtlaternen und Feuerwerk

Der Einsatz von Drohnen ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung verboten. Ebenso dürfen Feuerwerkskörper nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung verwendet werden. Nachtlaternen sind wegen der von ihnen ausgehenden Brandgefahr strengstens untersagt.