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HAUSORDNUNG

Gute Vereinbarungen machen gute Freunde

Wir sind gerne bereit, im Interesse aller, die in 'De Drie Koningen' wohnen oder wohnen werden, sowie im Interesse der Nachbarn einige Vereinbarungen mit unseren Besuchern zu treffen. Durch die Einhaltung dieser Vereinbarungen bleibt dies ein einzigartiger Ort, an dem sich jeder aufhalten kann.

Der Mieter und seine Mitmieter sind verpflichtet, die gemietete Wohnung mit der erforderlichen Sorgfalt zu bewohnen und dabei auf die Ruhe der Umgebung Rücksicht zu nehmen. Im Falle eines Verstoßes verweisen wir auf diese Hausordnung, die untrennbar mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbunden ist.

1.

Respektieren Sie die Hausordnung

Der Mieter und seine Begleiter müssen sich während ihres Aufenthalts an diese Hausordnung halten und erklären, dass sie diese bei der Buchung zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben. Jede Zuwiderhandlung kann eine Entschädigung oder die Verweigerung des (weiteren) Zugangs zur Wohnung zur Folge haben.

2.

Verursachen Sie keinen Lärm und keine Belästigung

Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass er weder die Nachbarn noch die anderen Mieter von De Drie Koningen durch Lärm oder Belästigung stört. Bei Zuwiderhandlung wird allen Personen der Zutritt zur Wohnung verweigert - ohne Vorwarnung und ohne Rückerstattung des Mietpreises.

3.

Keine Parteien

Es ist verboten, die Wohnung für Junggesellenabschiede, Trinkgelage oder andere wilde Partys zu nutzen. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird der Mietzeitraum beendet und der Zugang zur Wohnung verweigert, ohne dass der Mieter das Recht hat, die bereits gezahlte Miete zurückzufordern.

* Wenn andere Mieter durch die Nichteinhaltung der Hausordnung 2 und/oder 3 belästigt werden, wird dem Mieter ein zusätzlicher Betrag von 125,00 € als Entschädigung für die Belästigung in Rechnung gestellt.

4.

Nur eine Raucherzone im Garten

Das Rauchen (Tabak, E-Zigarette,...) und der Besitz und Konsum jeglicher Form von Drogen und Betäubungsmitteln ist in 'De Drie Koningen' verboten. Das Rauchen ist auch in der Wohnung bei geöffnetem Fenster, auf der Fensterbank oder auf den oberirdischen Terrassen nicht gestattet, da Brandgefahr, Lärmbelästigung und die Gefahr einer unnötigen Auslösung der vorhandenen Rauchmelder besteht. Die Nichteinhaltung des Rauchverbots kann zu einer vorzeitigen Zwangsabreise ohne finanzielle Entschädigung führen.

Im Gemeinschaftsgarten in der Twijnstraat 17 gibt es einen Raucherbereich.

5.

Aufenthalt nur mit der maximal erlaubten Anzahl von Gästen

Die Wohnungen dürfen nur vom Mieter, seinen Mitbewohnern und eventuellen Besuchern bis zur maximal zulässigen Kapazität der Wohnung belegt werden. Wenn der Mieter noch weitere Personen zur Übernachtung oder zum Aufenthalt in den Wohnungen zulässt, wird ein Zuschlag von 125,00 € pro Nacht berechnet. Dies kann zu einer vorzeitigen Zwangsausreise ohne finanzielle Entschädigung führen. Die Verwendung von eigenem Bettzeug, Schlafsäcken und aufblasbaren Matratzen ist verboten.

6.

Keine Tiere erlaubt

Tiere sind aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Jede Zuwiderhandlung führt zu einer vorzeitigen Zwangsabreise ohne finanzielle Entschädigung und einer zusätzlichen Reinigungsgebühr von 125,00 €.

7.

Testen Sie keine Feuerlöscher oder andere Sicherheitsvorrichtungen

Alle (Sicherheits-)Vorrichtungen (Feuerlöscher, Feuerhaspeln, Meldeknöpfe usw.) sind in den Wohnungen gemäß den Brandschutzvorschriften vorhanden. Der Gast darf diese Geräte nicht missbräuchlich verwenden. Dies führt zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 500,00 € sowie zu einer Entschädigung für den entstandenen Schaden.

8.

Ordnung halten

Als Gast kümmern Sie sich um die Wohnung, einschließlich aller Küchenutensilien, Einrichtungsgegenstände, Möbel, Geräte und Apparate. Der Besucher hinterlässt am Ende seines Aufenthaltes alles in einem guten und ordentlichen Zustand. Der Mieter zieht keine Möbel um.

9.

Schließen Sie die Fenster und Türen, wenn Sie die Wohnung verlassen

Bei Voranmeldung und soweit es die Temperatur zulässt, schließt der Mieter ab 10:00 Uhr (10 Uhr) alle Fenster des Wohnzimmers und der Küche. Auch bei Abwesenheit schließt der Mieter alle Fenster und Türen der Wohnung ab. Alle Schäden, die durch Regen und Wind infolge von Fahrlässigkeit entstanden sind, können vom Mieter zurückgefordert werden. Bei Diebstahl oder Beschädigung der Wohnung vor der Kontrolle durch uns ist die Person, die die Wohnung zuletzt verlassen hat, dafür verantwortlich.

10.

Schwimmen ist nur tagsüber erlaubt

Das Schwimmbad darf nur zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr benutzt werden. Das Tauchen im Schwimmbad ist nicht erlaubt. Geeignete Badekleidung ist erforderlich. Jede Zuwiderhandlung zieht eine Entschädigung von 125,00 € nach sich. Dies kann auch zu einer vorzeitigen Zwangsausreise ohne finanzielle Entschädigung führen.

11.

Drohnen, Nachtlaternen und Feuerwerk

Der Einsatz von Drohnen ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Feuerwerkskörper sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht erlaubt. Nachtlaternen sind ausdrücklich verboten, da sie eine Brandgefahr darstellen.