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Neue Kurtaxe für Ferienwohnungen in Brügge
Die Stadt Brügge hat eine neue Steuerregelung für lizenzierte Ferienwohnungen angekündigt, die erhebliche finanzielle Auswirkungen für Übernachtungsgäste hat. Die Maßnahme soll zwar zusätzliche Einnahmen generieren, wirft jedoch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der langfristigen Perspektive für den Tourismus in Brügge auf.
- Ab dem 1. Januar 2026 erhebt die Stadt Brügge eine Kurtaxe in Höhe von 3,75 € ohne MwSt. pro Erwachsenem (+18) und Übernachtung in einer lizenzierten Ferienunterkunft. In der Praxis bedeutet dies, dass Gäste ab dem 1. Januar 2026 bereits 4,00 € inklusive MwSt. pro Übernachtung zahlen.
- Ab dem 1. März 2026 erhöht sich dieser Betrag aufgrund der angekündigten Mehrwertsteuererhöhung für Unterkünfte in Belgien weiter auf 4,20 € inklusive Mehrwertsteuer.
- Die Steuerbelastung wird weiter stark ansteigen: Ab dem 1. Januar 2028 wird die Kurtaxe auf 5,60 € pro Erwachsener und Nacht erhöht.
Es ist wichtig zu beachten, dass dies nicht die erste Form der Kurtaxe für Ferienunterkünfte ist. Zuvor mussten Betreiber bereits eine Kurtaxe in Form eines jährlichen Pauschalbetrags entrichten. Diese bestehende Steuer wird beibehalten und im Rahmen der neuen Regelung sogar erhöht, was für die Betreiber eine doppelte finanzielle Belastung bedeutet.
Wir sind mit dieser Entscheidung äußerst unzufrieden. Brügge sollte den Übernachtungstourismus aktiv fördern – Besucher, die länger bleiben, vor Ort Geld ausgeben und zu einer nachhaltigeren städtischen Wirtschaft beitragen. Stattdessen birgt diese Maßnahme die Gefahr, dass Übernachtungen teurer und weniger attraktiv werden, während das Problem des übermäßigen Tagestourismus weitgehend ungelöst bleibt.
In diesem Zusammenhang wird die Direktbuchung in den kommenden Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnen. Durch die Direktbuchung vermeiden Gäste überhöhte Zusatzkosten und profitieren von einer größeren Preistransparenz. Die Direktbuchung ist immer günstiger. Selbst mit Rabatten oder einem Genius-Konto auf Drittanbieterplattformen zahlen Gäste zwangsläufig mehr für genau dieselbe Unterkunft.
Schließlich können Gäste, die einen Aufenthalt für 2026 buchen möchten, weiterhin von einem Rabatt profitieren, wenn die Zahlung vor dem 1. März 2026 erfolgt. Zahlungen, die vor diesem Datum getätigt werden, unterliegen weiterhin dem aktuellen Mehrwertsteuersatz von 6 %, was zu einem niedrigeren Gesamtpreis führt.


