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FERIENWOHNUNGEN

Hausordnung

Gute Vereinbarungen machen gute Freunde

Wir sind gerne bereit, im Interesse aller, die in unseren Ferienhäusern wohnen oder wohnen werden, sowie im Interesse der Nachbarn einige Vereinbarungen mit unseren Besuchern zu treffen. Durch die Einhaltung dieser Vereinbarungen bleibt dies ein einzigartiger Ort, an dem sich jeder aufhalten kann.

Der Mieter und seine Mitmieter sind verpflichtet, das gemietete Ferienhaus mit der erforderlichen Sorgfalt zu bewohnen, wobei die Ruhe der Umgebung zu berücksichtigen ist. Im Falle eines Verstoßes verweisen wir auf diese Hausordnung, die untrennbar mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbunden ist.

1.

Respektieren Sie die Hausordnung

Der Mieter und seine Begleiter müssen sich während ihres Aufenthalts an diese Hausordnung halten und erklären, dass sie diese bei der Buchung zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben. Jede Zuwiderhandlung kann eine Entschädigung oder die Verweigerung des (weiteren) Zugangs zur Wohnung zur Folge haben.

2.

Verursachen Sie keinen Lärm und keine Belästigung

Der Mieter muss dafür sorgen, dass er die Nachbarn nicht durch Lärm oder Belästigung stört. Bei Zuwiderhandlung wird allen Personen der Zutritt zur Wohnung verweigert - ohne Vorwarnung und ohne Rückerstattung des Mietpreises.

3.

Keine Parteien

Es ist verboten, das Ferienhaus für Junggesellenabschiede, Trinkgelage oder andere wilde Partys zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung wird der Mietzeitraum beendet und der Zugang zum Ferienhaus verweigert, ohne dass der Mieter ein Recht auf Rückforderung der bereits gezahlten Miete hat.

* Wenn andere Mieter durch die Nichteinhaltung der Hausordnung 2 und/oder 3 belästigt werden, wird dem Mieter ein zusätzlicher Betrag von 125,00 € als Entschädigung für die Belästigung in Rechnung gestellt.

4.

Nur eine Raucherzone im Garten

Das Rauchen (Tabak, E-Zigarette,...) und der Besitz und Konsum jeglicher Form von Drogen und Betäubungsmitteln ist in unseren Ferienhäusern verboten. Das Rauchen ist auch nicht in der Ferienwohnung bei offenem Fenster, auf der Fensterbank oder auf den oberirdischen Terrassen erlaubt, wegen der Brandgefahr, der Lärmbelästigung und der Möglichkeit, die vorhandenen Rauchmelder unnötig zu aktivieren. Die Nichteinhaltung des Rauchverbots kann zu einer vorzeitigen Zwangsabreise ohne finanzielle Entschädigung führen.

5.

Aufenthalt nur mit der maximal erlaubten Anzahl von Gästen

Die Wohnungen dürfen nur vom Mieter, seinen Mitbewohnern und eventuellen Besuchern bis zur maximal zulässigen Kapazität der Wohnung belegt werden. Wenn der Mieter noch weitere Personen zur Übernachtung oder zum Aufenthalt in den Wohnungen zulässt, wird ein Zuschlag von 125,00 € pro Nacht berechnet. Dies kann zu einer vorzeitigen Zwangsausreise ohne finanzielle Entschädigung führen. Die Verwendung von eigenem Bettzeug, Schlafsäcken und aufblasbaren Matratzen ist verboten.

6.

Keine Tiere erlaubt

Tiere sind aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Jede Zuwiderhandlung führt zu einer vorzeitigen Zwangsabreise ohne finanzielle Entschädigung und einer zusätzlichen Reinigungsgebühr von 125,00 €.

7.

Testen Sie keine Feuerlöscher oder andere Sicherheitsvorrichtungen

Alle (Sicherheits-)Vorrichtungen (Feuerlöscher, Feuerhaspeln, Meldeknöpfe usw.) sind in den Ferienhäusern gemäß den Brandschutzvorschriften vorhanden. Der Gast darf diese Geräte nicht missbräuchlich verwenden. Dies führt zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 500,00 € sowie zu einer Entschädigung für den entstandenen Schaden.

8.

Ordnung halten

Als Gast kümmern Sie sich um das Ferienhaus, einschließlich aller Küchenutensilien, Einrichtungsgegenstände, Möbel, Ausrüstungen und Geräte. Der Besucher hinterlässt am Ende seines Aufenthaltes alles in einem guten und ordentlichen Zustand. Der Mieter zieht keine Möbel um.

9.

Schließen Sie die Fenster und Türen, wenn Sie das Ferienhaus verlassen

Bei Voranmeldung und soweit es die Temperatur zulässt, schließt der Mieter ab 10:00 Uhr (10 Uhr) alle Fenster des Wohnzimmers und der Küche. Auch bei Abwesenheit schließt der Mieter alle Fenster und Türen des Ferienhauses. Alle Schäden, die durch Regen und Wind infolge von Fahrlässigkeit entstanden sind, können vom Mieter zurückgefordert werden. Wenn ein Diebstahl oder eine Beschädigung eintritt, bevor wir das Ferienhaus überprüft haben, ist die Person, die das Ferienhaus zuletzt verlassen hat, dafür verantwortlich.

10.

Drohnen, Nachtlaternen und Feuerwerk

Der Einsatz von Drohnen ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Feuerwerkskörper sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht erlaubt. Nachtlaternen sind ausdrücklich verboten, da sie eine Brandgefahr darstellen.